2. Unterschied regulierte und nicht regulierte Vermögensverwaltung
Einer Vermögensverwaltung ist es gestattet den Begriff „Finanzportfolioverwaltung“ zu verwenden, wenn alle aufsichtsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Damit wird die jeweilige Vermögensverwaltung vom Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ständig überwacht, regelmäßig geprüft. Ist die z.B. Vermögensverwaltung GmbH reguliert, wird der Begriff Finanzportfolioverwaltung im Impressum hinterlegt sein.
3. Banken als Vermögensverwaltungen mit hohen Gebühren
Steht Geld zur Vermögensverwaltung zur Verfügung, ist meistens der erste Weg zur Hausbank. Oft ist dies sogar umgekehrt. Geht ein hoher Geldbetrag auf Ihrem Konto ein, wird ein Bankberater sehr zügig telefonisch einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren. Banken als Vermögensverwalter profitieren gleich mehrfach von Ihrer Geldanlage. Die Geldanlageprodukte werden hausintern „konzipiert“. Somit erzielt die Vermögensverwaltung Ihrer Bank die ersten Gebühren z.B. durch Ankauf- und Verkaufsdifferenz der abgeschlossenen Produkte. Da der Wert (Kurs) eines Bankproduktes ebenfalls hausintern festgelegt wird, gibt es einen großen Abrechnungsspielraum. Ihr Bankberater wird zusätzlich einen Ausgabeaufschlag von meistens 5% ansetzten, sowie jährliche Bestandsprovisionen, die bis zu 2% des anzulegenden Vermögens p.a. ausmachen können. Kosten für Umschichtungen in einem Vermögensverwaltungsprodukt einer Bank werden in den meisten Fällen gar nicht erwähnt, verklausuliert in den Vermögensverwaltungsverträgen dargestellt.
4. Gebührenstruktur unabhängiger Vermögensverwaltungen
Ausgabeaufschläge werden in den seltensten Fällen von unabhängigen Vermögensverwaltungen erhoben. Die jährlichen Bestandsgebühren, sofern dieser erhoben werden, sind bei weitem geringer als die bei Banken. Eine Vermögensverwaltung muss für Ihre Kunden Gewinne erwirtschaften, um selbst Geld im Form der Gewinnbeteiligung zu verdienen. Damit haben der Kunde und die unabhängige Vermögensverwaltung das gleiche Ziel. Eine Geldanlage mit guter Rendite. Einer Bank genügt es Ihr Geld aufgrund vielfältiger Gebührenmodelle (Punkt 3) im Bestand zu haben.
5. Vorteil einer unabhängigen Vermögensverwaltung
Unabhängige Vermögensverwaltungen, die keine Bank Produkte zur Vermögensverwaltung verkaufen, stellen die Gebührenstruktur klar und deutlich vor Vertragsabschluss dar. Nicht nur das diese überwiegend weitaus geringer sind als in Beispiel 3 beschrieben, werden auch keine Produkte beim Vermögensverwaltungsmandat eingesetzt. Je nach Risikoprofil des Anlegers, wird die Geldanlage verwaltet. Verwaltet im Sinne von Eigenhandel an verschiedenen Aktienbörsen oder z.B. Devisenmärkten. Dabei werden Markt Bewegungen in beide Richtungen (steigend oder fallend) gehandelt. Die Abhängigkeit von ausschließlich steigenden Märkte/Zinsen entfällt damit, wie es bei Bankprodukten üblich ist.
6. Wenn eine Vermögensverwaltung Zugriff auf Ihr Kapital hat?
Wenn eine Vermögensverwaltung direkten Zugriff auf Ihr Kapital bekommt, sollten Sie darauf achten, dass zumindest bilanziell Ihr eingezahltes Kapital gesondert aufgeführt ist - Beispiel Sondervermögen oder Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz der Bank als Vermögensverwaltung wären die Kundengelder damit zum größten Teil geschützt. Wie sich die Bankenlandschaft im Zuge der Fintechs verändern wird, ist noch nicht abzusehen. Optimalerweise findet die Vermögensverwaltung auf einem auf Ihren Namen lautenden Konto statt, für welches der Vermögensverwalter nur Zugriff in Form einer Handelsvollmacht erhält.
7. Wie wird Geld zur Vermögensverwaltung optimal geschützt?
Eine unabhängige Vermögensverwaltung fordert im seriösen Fall keine Überweisung des zu verwaltenden Kapitals auf Fremdkonten. Im Gegensatz zur Bank-Vermögensverwaltung wird bei unabhängigen Vermögensverwaltungsinstituten ein Depotkonto auf Ihren Namen eröffnet. Der Vermögensverwalter erhält ausschließlich eine Handlungsvollmacht, hat damit keinen Zugriff auf Ihr Kapital.
Zusammenfassung: Oft werden private Vermögensverwaltungen mit Skepsis betrachtet, gerade in Deutschland. Schaut man auf internationale Zahlen, wird z.B. in Amerika weit mehr außerhalb der „normalen“ Bankenlandschaft investiert. Solange eine private Vermögensverwaltung unter dem Dach der BaFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzen) steht, sind die Regularien oft noch strenger als bei deutschen Banken AG´s oder Sparkassen anzusehen. Die Anlagemöglichkeiten bei freien Vermögensverwaltungen ermöglichen schon mit geringen Anlagebeträgen in den Genuss des „Private Banking“ zu kommen.
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